Heilpraktiker Psycho
Heilpraktiker Psycho

Ablauf und Kosten


Kein volles Wartezimmer, keine Zeitnot.

Bei mir stehen Sie im Mittelpunkt.

 

Um Ihnen unnötige Wartezeiten zu ersparen und Ihnen eine entspannte Behandlung zu ermöglichen, führe ich meine Praxis als reine Bestellpraxis. Vereinbaren Sie daher bitte vorab telefonisch einen Termin.

 

Das erste Gespräch dient der Anamnese und dem Erstellen der Diagnose, die die Grundlage des Behandlungskonzeptes darstellt. Eine genaue Aufklärung über

Persönlichkeitsstrukturen und die damit verbundenen Handlungsschemata & Denkmuster wird Ihnen helfen, viele Lebensereignisse neu zu bewerten.

 

Sie erfahren alles über die geplanten Therapieansätze oder die Wirkweise von Medikamenten, wann sie unbedingt notwendig sind - und wann nicht.

 

Ich gebe Ihnen gerne auch schriftliche Informationen oder Übungen an die Hand, damit Sie zu Hause das eine oder andere in Ruhe nachlesen und durchdenken können.

 

Information zu Kosten:

 

Therapiekosten:  60 € pro Stunde

                           (bzw. 1 € pro Minute) 

                            

 

Eine Therapiezeit von 120 Minuten pro Gesprächssitzung hat sich aus der Erfahrung als besonders hilfreich erwiesen. Zwei Stunden, die ganz Ihrem Thema gewidmet sind, gut in die Tiefe gehen können und sehr lösungsorientiert ausgerichtet sind. Es werden insgesamt deutlich weniger Sitzungen benötigt und Sie können schneller wieder zu Lebensfreude und Aktivität finden.

 

Auch bis zu 180 Minuten stehen Ihnen auf Wunsch ganz entspannt zur Verfügung.

Dies ist besonders empfehlenswert bei weiterer Anreise oder engem Terminplan.

 

 

Information zu Erstattungen:

 

Heilpraktikerleistungen sind von den Erstattungen der gesetzlichen Krankenkassen ausgeschlossen.

Sind Sie aber privat versichert oder haben eine private Zusatzversicherung, so werden Ihre Behandlungskosten in der Regel ganz oder teilweise erstattet. Die Höhe der Erstattung fällt je nach Versicherung und Vertrag unterschiedlich aus.

Bitte informieren Sie sich dazu vor Behandlungsbeginn bei Ihrer Versicherung.

Unabhängig von einer abweichenden Erstattung durch Beihilfestellen oder private Krankenversicherungen ist der Rechnungsbetrag immer in voller Höhe zu zahlen.

 

Die Behandlungskosten werden nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) aufgegliedert und sind nach § 4, Nr. 14 UStG von der Umsatzsteuer befreit.

 

In Ihrer Steuererklärung können Sie meine Rechnung als "außergewöhnliche Belastung"

geltend machen (Finanzgericht Münster, AZ: 3 K 2845/02 E  sowie  BFH: VI ZR 27/13).

 

Diagnose und Therapie:

 

Es ist gesetzlich festgelegt, dass nur zwei Berufsgruppen Krankheiten oder Störungen mit Krankheitswert diagnostizieren, behandeln oder lindern dürfen. Hierzu bedarf es entweder der Approbation als Arzt bzw. Psychologe oder der Zulassung als Heilpraktiker für Psychotherapie. Letztere besitze ich.